Verkünder göttlicher Allmacht werden oft Zeugen menschlicher Ohnmacht. Wenn niemand mehr weiter weiß, verkörpern sie die letzte Hoffnung.
Die Bereitschaft, Menschen in Not zu helfen, ist groß. Hilfsorganisationen mobilisieren und koordinieren Helfer und Hilfen nach Bedarf und Verfügbarkeit.
Wer sich einsetzt, setzt sich aus. Theologen können schnell in die Schusslinie geraten. Genauso schnell wenden sich Kirchen und Kollegen dann ab.
Weiterlesen: EKU/EKD VGH 8/06 v. 22.02.2007 (rechtliches Gehör, Präzedenzurteil Fall Gottschling)
Weiterlesen: BVerfG 2 BvF 3/02 v. 29.08.2007 PM (antraglose Teilzeit verfassungswidrig)
Weiterlesen: EKiR VK 21/1998 v. 03.05.1999 (zwingender Ruhestand nach 3 Jahren Wartestand)
Weiterlesen: EKU VGH 17/98 v. 12.11.1999 (Verhältnismäßigkeit einer Abberufung)
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